Verschwiegenheit

Als Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unterliegen wir hinsichtlich aller Informationen über Ihre persönlichen und steuerlichen Verhältnisse aus Vergangenheit und Zukunft einer strengen Verschwiegenheitspflicht, auch gegenüber dem Finanzamt und den Gerichten.

Von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung können uns nur Sie entbinden.

Dies betrifft insbesondere auch Informationen, welche wir mit Ihrem Einverständnis elektronisch per Finanzonline (siehe Menüpunkt Allgemeines) abgerufen haben.

Zur Einhaltung, auch unserer sonstigen beruflichen Verpflichtungen (Berufsordnung der Wirtschaftstreuhänder) bestehen  bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder disziplinäre Einrichtungen und können zu Ihrem Schutze Maßnahmen gesetzt werden.