Bearbeitung

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihre Steueragenden nicht am letzten Tag der gesetzlichen bzw. der beantragten Frist übernehmen und auch erledigen können.

Unterlagen für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung übergeben Sie uns bitte oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin spätestens 10 Tage nach Monats- bzw. Quartalsende.

Die Unterlagen bzw. die Daten für Ihre Einkommensteuer–Jahreserklärung erwarten wir bis 31. März des Folgejahres – damit haben wir mit der Einteilung unserer Arbeitskapazitäten kein Problem. Bekommen wir Ihre Unterlagen später, kommt es bei
Einreichungen nach dem 1. Oktober zu einer Verzinsung einer allfälligen Nachzahlung, und auch einer Pauschalgebühr für unsere Fristenwahrung. Ohne dieser Fristenwahrung wird vom Finanzamt eines Säumnisgebühr verrechnet und kann es auch zu einem Verspätungszuschlag oder der Verhängung einer Zwangsstrafe kommen.

Die Lohnzettel – Daten für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung sind beim Finanzamt spätestens am 28. Februar eingelangt, sodaß einer Bearbeitung nichts mehr im Wege steht.

Das Steuerwesen knüpft an die familiären Umstände, die sich von Jahr zu Jahr laufend Verändern können, viele Begünstigungen an. Wundern Sie sich daher nicht, dass wir bei der Bearbeitung der Jahreserklärung „intime“ Fragen stellen müssen, um alle für Sie in Betracht kommenden Begünstigungen zu beantragen.

Dies betrifft nicht nur die Ausgaben für Kranken- und Lebensversicherungen, Wohnraumsanierung oder –errichtung, Kirchensteuer und Spenden sondern auch Krankheiten, welche eine Diätverpflegung bedingen, körperliche Behinderungen nicht nur Ihre sondern auch der von Angehörigen, Ausgaben Kuraufenthalte, Arzt- und Medikamentkosten, Kosten für Kinderbetreuung, außergewöhnliche Umstände aus dem Arbeitsverhältnis, wie doppelte Haushaltsführung, mangelnde Kostenrefundierung des Arbeitsgebers, Teilung des Kinderfreibetrages mit Ehegatten oder Lebensgefährten…..