Umfang der Rechnungsprüfung
Wenn seitens der Mitglieder keine besonderen Aufträge vorliegen, wird die Rechnungsprüfung auf folgende Schwerpunkte abgestellt:
- materielle Prüfung in Stichproben
- Prüfung des Rechenwerkes, insbesondere der Kontinuität der Bewertungsgrundsätze
- Gebarungsprüfung
- Beurteilung der steuerlichen Situation
Es ist festzustellen, ob:
- die getätigten Aufwendungen ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht wurden,
- der Verein über die in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Vermögensgegenstände verfügen kann,
- die Belege der einzelnen Positionen in effizienter Weise auffindbar, einschaubar und kontrollierbar sind,
- die Gebarung des Vereines nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Kontrollierbarkeit gestaltet wurde.
Prüfungshandlungen
Bezogen auf die Tätigkeitsbereiche des Vereines wird unter Hinzuziehung des Rechenschaftsberichtes die Belegsammlung mit den Buchungen verglichen. Nach formellen und materiellen Kriterien wird die Verknüpfung des Belegwesens, der Buchhaltung und der Vermögensrechnung untersucht:
- Prüfung der ausgewiesenen Anfangs- und Endbestände,
- Prüfung der Vollständigkeit des Rechenwerkes und der Belegsammlung,
- Belegkontrolle unter Beachtung der geforderten leichten Auffind-, Einschau- und Kontrollierbarkeit,
- Steuerliche Beurteilung